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Berufsförderungsrechtliche Ansprüche

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Soldaten auf Zeit verfügen über beachtliche berufsförderungsrechtliche Ansprüche sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht:

Individuelle Förderungsberatung

Die Leistungen der Berufsförderung umfassen:

  • Beratung in allen beruflichen Fragen

  • Allgemeinberufliche sowie Fachberufliche Förderung während und nach der Dienstzeit

  • Anerkennung truppendienstlicher Ausbildungen, Verwendungen und Prüfungen für zivilberufliche Zwecke

  • Berufliche Rehabilitation gesundheitsgeschädigter Soldaten in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern

  • Dienstzeit begleitende zivilberufliche Förderung von Grundwehrdienstleistenden und Soldaten, die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten

  • Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplatzsuche

Wünschen Sie eine zusätzliche ausführlichere Information, so fordern Sie die Broschüre "Berufsförderung für Soldaten auf Zeit und BO 41" oder "Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten" an.

Die Broschüren sind bei den Berufsförderungsdiensten zu erhalten.

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